Mit einer Bestattungsvorsorge sorgen Sie für Klarheit.
Eine Bestattungsvorsorge ist sinnvoll, wenn Sie selbst über Ihre Bestattungsart und die Gestaltung der Trauerfeier bestimmen sowie Ihre Ehepartner, Kinder und Angehörigen nicht mit Bestattungskosten, Unsicherheiten oder schwierigen Entscheidungen belasten möchten. In unserem Bestattungshaus beraten wir Sie persönlich, umfassend und unverbindlich zur Bestattungsvorsorge und bieten Ihnen entsprechende Verträge an.
Einfach Entscheidungen treffen.
Mit einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge legen Sie einmal Ihre Wünsche verbindlich fest. Dann ist alles frühzeitig erledigt und Sie haben die tröstliche Gewissheit, das alles in Ihrem Sinne geschieht. Übrigens können Sie bei Bedarf die Inhalte Ihres Bestattungsvorsorgevertrag zu Lebzeiten auch nochmals ändern:
- Bestimmung der Bestattungsart
- Wahl des Friedhofs
- Festlegung der Grabstätte
- Gestaltung von Grabstein oder Gedenktafel
- Adressaten und Inhalte der Trauerpost
- Ort der Trauerfeier (Kirche, Kapelle, Bestattungshaus)
- Besonderheiten der Trauerfeier (Musik, Trauerredner etc.)
Mit einem Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sichert der Vorsorgende die Deckung der Kosten für eine Bestattung nach seinen Wünschen ab. Über den im Treuhandvertrag festgelegten und auf das Konto eingezahlten Betrag kann erst mit der entsprechenden Sterbeurkunde verfügt werden.
Eine attraktive Option, da Sie ein Treuhandkonto bis ins hohe Alter und ohne Gesundheitsprüfung einrichten können. Und sicher ist es auch: Das eingezahlte Kapital ist über eine Ausfallbürgschaft abgesichert sowie zweckgebunden und damit vor dem Zugriff Dritter geschützt. Nicht beanspruchte Gelder können nach der Bestattung ausgezahlt werden.
Bei der Sterbegeldversicherung werden die gezahlten Beträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich über eine festgelegte Laufzeit angespart. Der Beitragssatz richtet sich nach dem Alter des Vorsorgenden und den geplanten Bestattungskosten. Schließen Sie die Versicherung frühzeitig ab, dann profitieren Sie von niedrigen Beiträgen.
Die gewünschte Versicherungssumme wird abgesichert und das angesparte Geld im Sterbefall an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Gut zu wissen: Das für die Bestattungsvorsorge angelegte Geld ist vor einer unberechtigten Auflösung durch Dritte geschützt.
Bestattungskosten finanzieren.
Die Gebühren für Friedhöfe, die Kosten für die Bestattung sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit der Trauerfeier – alle diese Posten summieren sich. Ohne finanzielle Absicherung können die Bestattungskosten für die Hinterbliebenen eine Belastung darstellen. Wir von Bestattungen Meyer möchten Ihnen hier Erleichterungen verschaffen und bieten Ihnen daher ein erweitertes Zahlungsziel sowie eine Ratenzahlung an.
Kalkulieren Sie mit dem Ratenzahlungs-Rechner.
Unser Bestattungshaus kooperiert vertrauensvoll mit der ADELTA FINANZ AG. Dadurch können wir unseren Kunden bei entsprechender Bonität eine komfortable Ratenzahlung über einen Zeitraum von 3 bis 36 Monaten anbieten. Nutzen Sie den Ratenzahlungsrechner, um die genauen Konditionen für Ihre persönlichen Aufwendungen zu berechnen.
Erben & vererben: das deutsche Erbrecht.
Ohne gültiges Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Zuerst erben die „Erben erster Ordnung” (Kinder, Enkel) neben dem Ehepartner. Danach folgen die „Erben zweiter Ordnung” (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen). Wer von der gesetzlichen Regelung abweichen oder gemeinnützige Projekte unterstützen möchte, sollte ein Testament aufsetzen.
Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften können das gesetzlich vorgesehene gemeinschaftliche Testament, auch Berliner Testament genannt, verfassen. Wenn zwei Partner ohne Trauschein zusammenleben, erbt der Partner ohne testamentarische Verfügung nichts.
Ein Testament für Ihre persönliche Erbverteilung.
Ihr Testament muss eigenhändig geschrieben, unterschrieben und datiert sein. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, das Testament beim zuständigen Gericht zu hinterlegen oder es notariell beurkunden zu lassen. Beachtenswert ist, dass unabhängig vom Testament, den Erben erster Ordnung ein gesetzlicher Pflichtanteil zusteht. Auch macht es Sinn, sich vor dem Verfassen eines Testaments über die die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen.
Wertvolle Hinweise zum Thema finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz:
Bitte beachten Sie
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Patientenverfügung & Organspende.
Vorsorgen bedeutet, sich in guten Zeiten Gedanken über extreme Situationen zu machen und die Angehörigen nicht mit schwierigen Entscheidungen allein zu lassen. Mit einer Patientenverfügung und einem Organspendeausweis legen Sie Ihre persönlichen Präferenzen fest. Es sind zwei Dokumente mit klaren Botschaften und sie können eventuell einmal sehr hilfreich sein.
Damit Ihr Wille zählt: Patientenverfügung.
Mit einer Patientenverfügung können Sie dafür sorgen, dass Ihr Patientenwille auch in den Fällen umgesetzt wird, in denen Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, z. B. im Koma. Auf diese Weise können eigene Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf lebenserhaltende Maßnahmen und medizinische Behandlungen verbindlich festgehalten werden. Die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte sind insofern daran gebunden, als Ihre konkreten Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Detaillierte Informationen und Mustervorlagen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Sie können Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) hinterlegen, u. a. Betreuungsgerichte können dann darauf zugreifen:
www.vorsorgeregister.de
Sie dürfen entscheiden:
Organspende.
Mit einer Organspende können Sie schwerkranken Menschen eine zweite Chance auf ein lebenswertes Leben ermöglichen. Unabhängig davon, ob Sie zu einer Organspende bereit sind oder nicht, sollten Sie Ihren Willen am besten in einem Organspendeausweis dokumentieren, den Sie immer bei sich tragen. So nehmen Sie Ihren Angehörigen gegebenenfalls schwere Entscheidungen ab. Der Ausweis bietet auch die Möglichkeit, einzelne Organe oder Gewebe von der Entnahme auszuschließen.
Einen Organspendeausweis bekommen Sie bei Ärzten, in Apotheken oder hier zum Download.
